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Grundlagen des Religionsunterrichts

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Grundlagen des Religionsunterrichts

Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts sind im Grundgesetz, der Landesverfassung sowie im Schulgesetz des Landes Rheinland- Pfalz festgelegt.

Es gehört  zum modernen, freiheitlichen Staat, dass er darauf verzichtet, die letzten Grundüberzeugungen des Menschen zu bestimmen. Dieser Verzicht bedeutet nicht, dass religiöse Überzeugungen dem Staat gleichgültig wären. Der frühere Verfassungsrichter Ernst- Wolfgang Böckenförde hat das Verhältnis zwischen Staat und religiösen Überzeugungen der Bürgerinnen und Bürger so beschrieben:  „Der freiheitliche, säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Daraus ergibt sich ein doppeltes Interesse des freiheitlichen Staates. Er braucht einen breiten öffentlichen Konsens über die grundlegenden Werte, die sein Fundament bilden. Da er diese nicht selbst herstellen und ihre Akzeptanz nicht erzwingen kann und will, muss er ein vitales Interesse daran haben, dass andere für die Präsenz und die Lebendigkeit dieser Werte sorgen, zuerst die Kirchen, denen sich unser Staat und unsere Kultur mit verdankt.

So teilen sich Staat und Kirchen die Verantwortung für den Religionsunterricht. Der Staat organisiert den Religionsunterricht, die Kirchen bestimmen Inhalte und Ziele maßgeblich mit.

Der Religionsunterricht ist ein wichtiges allgemein bildendes Fach, in dem es neben der Einübung von Basisqualifikationen darum geht, folgende Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern zu fördern:

Angesichts einer Welt, die immer schneller zusammenwächst und einer multikulturellen Gesellschaft, die stets auch eine multireligiöse Gesellschaft ist, reicht pädagogische Distanz zu Religion und der stets anstehenden Wahrheitsfrage nicht aus.

Nur wer eine eigene Glaubensüberzeugung ausbilden konnte, kann ermessen, was einem anderen die seine wert ist.

Genau hierin besteht das Spezifische des konfessionellen Religionsunterrichts:

Er wird erteilt von Frauen und Männern, die sich für einen eigenen Standpunkt entschieden haben und diesen innerhalb ihrer Kirche leben. Diesen Standpunkt stellen sie im Religionsunterricht zur Diskussion. Es geht um einen gemeinsamen „Dialog über Glauben und Leben“ mit den Schülerinnen und Schülern.

Wegen der Verschränkung von Religion und Leben, Glaube und Alltag, Kirche und Gesellschaft überschneiden sich die Unterrichtsgegenstände des Religionsunterrichts längst mit denen anderer Fächer, was die in der allgemeinen Schulentwicklung wünschenswerte Kooperation mit anderen Fächern leicht macht.

Dabei geht es um die Erarbeitung von Wissen, die Vermittlung christlicher Werte und das Einüben von sozialem Verhalten nicht nur im Unterricht, sondern auch in gemeinsamen Erlebnissen (vgl. Angebote / Projekte) sowie durch persönliches Vorleben von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer.

Quellen:

Autorin: Charlotte Armborst

Zu "Glaube & Werte"

Webmaster, letzte Änderung: 07.10.2007 09:36, Dokumenten-ID: 152

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